Vítejte
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die kurzzeitige Vermietung von Unterkünften an Unternehmen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitlich begrenzte Überlassung von Unterkünften („Wohnung“) zur Beherbergung von Mitarbeitern eines Unternehmens.
Vertragspartner sind ausschließlich:
Vermieter:
Fulya Savgu und Önder Savgu
Rosenstr. 4
85757 Karlsfeld
und
Mieter:
Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
Die Nutzung der Unterkunft erfolgt ausschließlich zur kurzzeitigen Beherbergung von Mitarbeitern („Monteuren“) des Mieters.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Mietvertrag über Wohnraum, sondern um einen Beherbergungsvertrag.
Verbraucherverträge werden nicht abgeschlossen.
Die maximale Dauer der Beherbergung beträgt 5 Monate und 14 Tage.
Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen.
Eine Untervermietung, Weitervermietung oder sonstige Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2. Vertragsabschluss und Leistungen
Der Vermieter unterbreitet dem Mieter per E‑Mail ein Angebot über die kurzzeitige Überlassung der Unterkunft.
Das Angebot enthält insbesondere folgende Angaben:
-
Anzahl der übernachtenden Personen
-
Anzahl der Übernachtungen
-
den vereinbarten Tagessatz pro Person und Übernachtung
-
sowie den Gesamtpreis.
Das Angebot ist bis zu dem im Angebot angegebenen Datum bzw. bis zum Ablauf der dort genannten Annahmefrist gültig.
Geht innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung des Mieters (z. B. per E‑Mail) beim Vermieter ein, erlischt das Angebot automatisch. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
Nimmt der Mieter das Angebot fristgerecht an, kommt der Beherbergungsvertrag zustande.
Der Vermieter stellt dem Mieter im Anschluss eine Rechnung aus, in der die im Angebot genannten Vertragsdaten (Anzahl der Personen, Anzahl der Übernachtungen, Tagessatz, Gesamtpreis) bestätigt werden.
Die Rechnung bildet zusammen mit diesen AGB die Grundlage des Vertragsverhältnisses.
Die Unterkunft wird dem Mieter möbliert und mit Ausstattung gemäß Inventarliste überlassen.
Eine Inventarliste hängt in der jeweiligen Unterkunft zur Einsicht und wird mit der Rechnung an den Mieter gesendet.
Mit Bezug der Unterkunft gilt diese als ordnungsgemäß übergeben, sofern nicht innerhalb von 24 Stunden nach Anreise schriftlich
(z. B. per E-Mail) Mängel gemeldet werden.
Der Mieter ist verpflichtet, das Inventar pfleglich zu behandeln.
Beschädigte, zerstörte oder fehlende Gegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Der Zugang zur Unterkunft erfolgt über ein elektronisches Zugangssystem (Smartlock).
Der Mieter erhält hierfür Zugangsdaten bzw. Zugangscodes.
Die Weitergabe der Zugangsdaten an unbefugte Dritte ist untersagt. Der Mieter haftet für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung oder Weitergabe entstehen.
Der Vermieter stellt einen WLAN-Zugang als freiwillige Serviceleistung zur Verfügung.
Eine jederzeitige Verfügbarkeit oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit kann nicht garantiert werden.
Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich rechtmäßig zu nutzen.
Die Unterkunft darf ausschließlich von der vereinbarten Personenzahl genutzt werden.
Zusätzliche Personen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters und werden separat berechnet.
3. Gesamtpreis, Zahlung und Kaution
Der Gesamtpreis ergibt sich aus:
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der vereinbarten Anzahl der Übernachtungen
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der Anzahl der untergebrachten Personen
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dem vereinbarten Tagessatz (beinhaltet einen Parkplatz, die Nebenkosten, WLAN und Endreinigung)
-
Gesetzliche Umsatzsteuer von 7%
Der Gesamtpreis wird in der Buchungsbestätigung sowie in der Rechnung ausgewiesen.
Der Gesamtpreis sowie die Kaution sind vor Mietbeginn zu zahlen.
Erst nach Eingang des Gesamtpreises und der Kaution auf das Konto des Vermieters wird dem Mieter der Code für den Smartlock mitgeteilt.
Die Kaution beträgt 300,00 EUR pro Unterkunft.
Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen sowie Schäden an der Unterkunft oder am Inventar mit der Kaution zu verrechnen.
Die Rückzahlung einer verbleibenden Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Abreise, sofern keine offenen Ansprüche bestehen.
4. An- und Abreise
Die Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich.
Die Abreise hat spätestens bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.
Die Unterkunft ist bei Abreise:
-
vollständig geräumt von persönlichen und mitgebrachten Gegenständen
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sauber
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im ursprünglichen Zustand
-
müllfrei (der Müll ist zu entsorgen)
-
Kühlschrank leer geräumt
zu übergeben.
Bei verspäteter Abreise wird der Tagessatz in Rechnung gestellt.
Für zurückgelassene Gegenstände wird eine Lagergebühr von 10,00 EUR (brutto) pro Tag berechnet.
Nach 14 Tagen ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen.
Hierfür werden die Entsorgungskosten plus eine Aufwandspauschale von 100,00 EUR (brutto) erhoben.
5. Hausordnung und Nutzungsregeln
Rauchverbot
In sämtlichen Innenräumen der Unterkunft besteht striktes Rauchverbot.
Bei Verstoß wird eine Pauschale von 100,00 EUR (brutto) erhoben.
Zusätzlich kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.
Tierhaltung
Das Halten von Tieren in der Unterkunft ist nicht gestattet.
Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder dürfen nicht deaktiviert, entfernt oder abgedeckt werden.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 100,00 EUR (brutto) erhoben.
Elektrogeräte
Die Nutzung zusätzlicher Elektrogeräte wie beispielsweise:
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Kochplatten
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Heizlüfter
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Toaster
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Grills
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mobile Klimageräte
ist nicht gestattet.
Bei Verstoß ist der Vermieter zur fristlosen Vertragsbeendigung berechtigt.
Sicherheit
Es gelten folgende Sicherheitsregeln:
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Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden
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Holzkohlegrillen ist nicht gestattet
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feuergefährliche Stoffe dürfen nicht gelagert werden
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Wasserlecks oder Schäden sind unverzüglich zu melden
Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich:
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Müll ordnungsgemäß zu trennen
-
Müll in die vorgesehenen Tonnen zu entsorgen
-
Sondermüll eigenständig zu entsorgen
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die Unterkunft sauber zu halten
Bei übermäßiger Verschmutzung kann eine zusätzliche Reinigungspauschale berechnet werden.
Lüften
Es ist regelmäßig stoßzulüften. Fenster dürfen nicht dauerhaft gekippt bleiben.
Dachfenster sind bei Abwesenheit zu schließen.
Überbelegung der Unterkunft
Die Unterkunft darf ausschließlich von der vertraglich vereinbarten Personenzahl genutzt werden.
Das Unterbringen zusätzlicher Personen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist nicht gestattet.
Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe von 100,00 EUR pro zusätzlicher Person und Nacht zu berechnen.
Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
Partys, Veranstaltungen und Ruhestörung
In der Unterkunft sind Partys, Veranstaltungen oder größere Zusammenkünfte ausdrücklich untersagt.
Die gesetzlichen Ruhezeiten (insbesondere von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) sind einzuhalten.
Jegliche Form von Lärmbelästigung gegenüber Nachbarn oder anderen Hausbewohnern ist zu vermeiden.
Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe von 200,00 EUR (brutto) zu erheben.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.
Besucherregelung
Besucher dürfen sich nur kurzfristig in der Unterkunft aufhalten.
Eine Übernachtung von Besuchern ist nicht gestattet
WLAN-Nutzung
-
Zugang zum WLAN
Der Vermieter stellt dem Mieter bzw. den untergebrachten Mitarbeitern einen WLAN-Internetzugang als freiwillige Serviceleistung zur Verfügung.
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Zugangsdaten (z. B. Benutzername und/oder Passwort).
Die Zugangsdaten sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der berechtigten Nutzer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
Der Vermieter ist berechtigt, Zugangsdaten jederzeit zu ändern oder den Zugang zeitweise oder dauerhaft einzuschränken, sofern dies aus technischen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
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Gefahren der WLAN-Nutzung und Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das bereitgestellte WLAN ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht.
Ein Virenschutz oder eine Firewall seitens des Vermieters wird nicht bereitgestellt.
Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr kann unverschlüsselt erfolgen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass übertragene Daten von Dritten eingesehen oder abgefangen werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nutzung des Internetzugangs die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner oder Würmer) auf Endgeräte gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt daher auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters sowie der untergebrachten Personen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Endgeräten oder Daten, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
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Verantwortlichkeit für Internetnutzung
Für sämtliche über das WLAN:
- übermittelten Daten
- in Anspruch genommenen Dienstleistungen
- in abgeschlossenen Rechtsgeschäfte
ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich.
Werden über den Internetzugang kostenpflichtige Leistungen oder Inhalte in Anspruch genommen oder sonstige Verpflichtungen eingegangen, trägt der Nutzer alle daraus entstehenden Kosten selbst.
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Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung des WLANs die geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Insbesondere ist es untersagt:
- das WLAN zum Abruf oder zur Verbreitung sittenwidriger oder rechtswidriger Inhalte zu nutzen
- urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen
- gegen Jugendschutzvorschriften zu verstoßen
- beleidigende, verleumderische, bedrohende oder belästigende Inhalte zu verbreiten
- das WLAN zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder anderer unzulässiger Werbung zu verwenden
Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, den Internetzugang sofort zu sperren und bei schwerwiegenden Verstößen den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
6. Stornierungsbedingungen
Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen.
Es gelten folgende pauschalierte Stornogebühren:
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bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
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bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
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bis 6 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise oder Reduzierung der Personenzahl ist ausgeschlossen.
7. Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
8. Haftung
Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch die untergebrachten Mitarbeiter verursacht werden.
Der Mieter haftet für die Unterkunft und das Inventar wie ein Eigentümer.
Beschädigte oder fehlende Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
9. Zutrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung zu betreten, insbesondere:
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zur Schadensprüfung
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zur Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten
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zur Kontrolle bei begründetem Verdacht einer Vertragsverletzung
Bei Gefahr im Verzug ist ein Zutritt jederzeit zulässig.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
11. Schriftform
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Karlsfeld.